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Google bestraft ab 21. April 2015 Webseiten die nicht Mobiltauglich sind

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Anders ausgedrückt: Wer mit seiner Webseite auch nach dem 21. April weit vorne in den Ergebnissen von der Suchmaschine Google gelistet werden möchte, der sollte seine Webseite unbedingt auch für mobile Endgeräte (Smartphones und Iphones) optimieren.

Wenn eine Suche über PC, Laptops oder Tablets gestartet wird, ist es Google egal ob die im Suchergebnis aufgelisteten Webseiten Mobiltauglich sind oder nicht.

Wenn Sie herausfinden möchten ob Ihre Webseite Mobiltauglich ist können Sie dies auf nachstehender Webseite tun:

Test auf Optimierung für Mobilgeräte


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